Gebäudenutzfläche - Bezugsfläche
Die Gebäudenutzfläche definiert sich als die Fläche, die von den Innenseiten der Außenwände auf jeder Etage eingeschlossen wird. Sie enthält somit auch alle Flächen die von internen Wänden, Trennwänden, Pfeilern, Säulen, internen Balkonen, Treppenschächte, Toiletten, Aufzugsschächte, Feuerkorridoren, Vorhallen (Fläche nur auf Erdgeschosshöhe) usw. beansprucht werden.
Die Gesamtfläche enthält demnach nicht die Fläche für die Dicke der Außenwand und externen Ausladungen, externe Balkone und externe Feuertreppen. Desweiteren fließen in die Berechnung unbenutzte Flächen, wie unbeheizte Keller oder Dachböden, nicht mit ein. Die Einheit der Gebäudenutzfläche ist eine Flächeneinheit und wird folglich in m² gemessen. Wenn Sie nicht in der Lage sind die Fläche exakt nach dieser Definition zu berechnen, genügt auch eine Angabe, die leicht davon abweicht.
Bei Hallenbädern wird als Bezugsgröße die Wasseroberfläche der beheizten Becken eingesetzt.
Beispiel A: Grundschule am Hasenhain Diese Beispielschule besitzt drei Etagen, wobei jede Etage eine Fläche von 1.500m² besitzt. Weiterhin hat die Schule einen unbeheizten und unbenutzten Keller. Der obengenannten Definition folgend ergibt sich demnach eine Gebäudenutzfläche von insgesamt 4.500 m².
|